Forschungsfreiheit und Embryonenschutz
Verfassungsrechtliche und rechtsethische Überlegungen
Darf mit menschlichen Embryonen geforscht werden? Dürfen embryonale Stammzellen importiert werden, für deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden müßten? Diese Fragen haben Deutschland im Vorfeld der Entscheidung des deutschen Bundestages, das Stammzellgesetz zu novellieren und den Stichtag zu verschieben, der für die prinzipielle Zulässigkeit der Einfuhr im Ausland gewonnener Stammzeilen maßgeblich ist, bewegt und gespalten.
Während die einen hoffen, daß eines Tages mithilfe embryonaler Stammzellen Therapien für bisher unerforschte oder unheilbare Krankheiten entwickelt werden können, beharren andere darauf, daß der Schutz des Lebens und die Würde jedes Menschen unteilbar ist – auch schon im embryonalen Stadium seiner Entwicklung.
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